Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?

Verheiratete, Ledige, Alleinlebende oder in Lebensgemeinschaft lebende, mit oder ohne eigene Kinder, die sich vorstellen können, ein oder mehrere Kind/er bei sich aufzunehmen, um ihm Geborgenheit und Liebe zu geben.

 

Formale Voraussetzungen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Hausärztliches Attest

 

Wirtschaftliche Verhältnisse und Wohnsituation:

  • Sie sollten in gesicherten und stabilen finanziellen Verhältnissen leben.
  • Es ist Vorbedingung, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen.
  • Ein eigenes Zimmer für das Pflegekind ist (je nach Alter des Kindes) in der Regel erforderlich. 
  • Sie sollten Spiel- und Tobemöglichkeiten für Kinder und eine insgesamt kinderfreundliche     Umgebung bieten können.
  • Berufstätigkeit/Teilzeittätigkeit ist kein Hinderungsgrund für die Aufnahme eines Pflegekindes.
  • Der höhere zeitliche Bedarf, der durch die Aufnahme eines weiteren Familienmitgliedes entsteht, sollte jedoch unbedingt berücksichtigt werden.
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Wichtig ist, dass genügend Zeit für die Familie und das künftige Pflegekind vorhanden ist und der Alltag nicht bis zur letzten Minute verplant wird.

 

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