Der Deutsche Verein empfiehlt, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2015 um 0,8 % fortzuschreiben und wie folgt festzusetzen:
Gemäß den vom Deutschen Verein im September 2007 beschlossenen weiterentwickelten
Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)1 überprüft der Deutsche Verein die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die
Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen regelmäßig und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der
privaten Haushalte an.