LUVO-SH wird zum 01.01.2011 angepasst

Gemäß Empfehlung des Deutschen Vereins wird das Pflegegeld mit Wirkung zum 01.01.2011 angepasst und erhöht. Somit ergeben sich folgende neue Pflegegeldsätze:

Altersstufe 0 - 6 Jahre 667,00 €
Altersstufe 7 -12 Jahre 745,00 €
Altersstufe ab 13 Jahre 826,00 €

Der monatliche Betrag für Pflege und Erziehung beträgt davon 248,00 €

Die Pflegeeltern haben in der Regel den vorrangigen Anspruch auf das Kindergeld. Dieses wird in Höhe von 50 % bzw. 25 % des Erstkindergeldes vom Pflegegeld abgezogen (gem. § 39 Abs. 6 Abs. 6 SGB VIII).

 

 

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