Gemäß Empfehlung des Deutschen Vereins wird das Pflegegeld mit Wirkung zum 01.01.2011 angepasst und erhöht. Somit ergeben sich folgende neue Pflegegeldsätze:
Altersstufe 0 - 6 Jahre | 667,00 € |
Altersstufe 7 -12 Jahre | 745,00 € |
Altersstufe ab 13 Jahre | 826,00 € |
Der monatliche Betrag für Pflege und Erziehung beträgt davon 248,00 €
Die Pflegeeltern haben in der Regel den vorrangigen Anspruch auf das Kindergeld. Dieses wird in Höhe von 50 % bzw. 25 % des Erstkindergeldes vom Pflegegeld abgezogen (gem. § 39 Abs. 6 Abs. 6 SGB VIII).