Kindergeld 2016

Wer Kindergeld erhalten will, muss künftig die Steuer-Identifikationsnummer angeben. Die Behörden informieren Eltern über diese Änderungen nicht - aber das ist kein Grund zur Panik.

Eltern müssen vom kommenden Jahr an ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer sowie die des jeweiligen Kindes beim Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse angeben. Die Regelung ist ab dem 1. Januar 2016 eine gesetzliche Voraussetzung, um überhaupt Kindergeld beziehen zu dürfen. Die neue Regelung soll eine doppelte Auszahlung des Kindergeldes verhindern.

Bei der sogenannten Steuer-IdNr - nicht zu verwechseln mit der inzwischen abgeschafften Steuernummer - handelt es sich um eine Art digitale Lohnsteuernummer, die das Finanzministerium seit 2008 für alle Bundesbürger eingeführt hat. Zugeteilt wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern und gilt ab dem frühesten Kindesalter bis zum Tod für alle Personen, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst sind. Neugeborene erhalten sie automatisch.


Die Nummer findet sich etwa auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder im Einkommensteuerbescheid. Wer sie verlegt, verloren oder vergessen hat, kann sie sich über dieses Online-Formular erneut zusenden lassen


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Kommentare: 1
  • #1

    Pflegevater (Dienstag, 24 November 2015 17:58)

    Ich habe in der vergangenen Woche beim Einwohnermeldeamt gefragt, ob sie mir die Steueridentifikationsnr. für meine PK mitteilen können. Promt geschehen! Somit habe ich mir den Antrag über die Bundesbehörde gespart.