Wenn Pflegekinder volljährig werden

Rechtsansprüche und Anregungen zur Gestaltung der Praxis

Übergänge gestalten -
Pflegekindschaft an der Schnittstelle zwischen SGB VIII, SGB XII, BAföG,
Ausbildungsgeld und SGB II


Der von vielen Jugendämtern ausgeübte Druck auf Jugendliche und junge Erwachsene in Pflegefamilien und das Drängen zu einer oft (vorzeitigen) Beendigung der Familienpflege gefährdet in nicht wenigen Fällen einen gelingenden Übergang für junge Menschen in das sowieso recht komplizierte Erwachsenenleben. Wir werben an dieser Stelle dafür, sich einzusetzen, der Beendigung von Jugendhilfemaßnahmen nicht vorschnell zuzustimmen und wenn nötig sich mit juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen. Die nachfolgend veröffentlichten Beiträge von Manfred Busch und Gerhard Fieseler sowie Peter Hoffmann sind hochaktuell, wenn auch nicht ganz neu und zeigen, welche Rechtsansprüche für Jugendliche bestehen, wie diese artikuliert und ggf. auch durchgesetzt werden können. Die gesetzlichen Vorgaben im SGB VIII zeigen auf ein breites Spektrum von Möglichkeiten der Hilfegestaltung, das bedauerlicherweise aus Unwissenheit und Sparzwang immer wieder nicht ausgeschöpft wird. Nur wer seine Rechte in diesen Fällen kennt, ist in der Lage, diese gegenüber Behörden einzufordern und ggf. gegen rücksichtslose Mitarbeiter/innen durchzusetzen. Leider erleben wir oft, dass junge Menschen auf der Strecke bleiben, wenn niemand (mehr) da ist, der engagiert für sie eintritt. Auch umgekehrt, wie Pflegeeltern mit langem Atem Hilfen erfolgreich verlangt haben sowie gute Übergänge gestalteten und Wege für ihre (Pflege)Kinder und jungen Erwachsenen finden und ebnen konnten.

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Wenn Pflegekinder volljährig werden
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