Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen
Der Deutsche Verein empfiehlt, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2013 um 1,8 % fortzuschreiben und wie folgt
festzusetzen:
Alter des Pflegekindes von - bis |
Kosten für den Sachaufwand(€) |
Kosten für die Pflege und Erziehung(€) |
0 - 6 | 496,- | 231,- |
7 - 12 | 574,- | 231,- |
13 - 18 | 660,- | 231,- |
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