Das Pflegegeld beträgt ab 01.01.2012 wie folgt:
1. Altersstufe 0-6. Lebensjahr 714,00 €
2. Altersstufe 7-12. Lebensjahr 791,00 €
3. Altersstufe ab 13. Lebensjahr 875,00 €
Der monatliche Betrag für Pflege und Erziehung beträgt davon 227,00 €.
Mit diesem Pflegegeld ist neben dem Erziehungsbedarf der gesamte alltägliche Lebensbedarf des Pflegekindes
(insbes. Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, Taschengeld) abgegolten.
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