Geplante Streichung § 86.Abs 6 ist raus aus der Kabinettsvorlage zum neuen Bundeskinderschutzgesetz

Heute hat der Bundestag in seiner 136. Plenarsitzung über das BuKiSchG entschieden.U.A. auch über die Eingabe §86 Abs.6

Der BT hat den Entwurf aus der Kabinettsvorlage rausgenommen!

d. h. § 86.Abs.6 wird nicht geändert und somit bleibt , wie bisher, das Jugendamt am Wohnort der Pflegeeltern zuständig und nicht wie beabsichtigt das Jugendamt am Wohnort der Herkunftseltern.

 

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass das vereinte Miteinander der Pflegeelterverbände zum Erfolg führt!

 

 

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