Bundestag beschließt Teilreform des Vormundschaftsrechtes

Diese Teilreform besagt u.a., dass jeder Vormund höchtens 50 Mündel zu betreuen hat und dass er das von ihm betreute Kind in der Regel einmal monatlich persönlich besuchen muss.

 

Das Kabinett hatte am 25. August 2010 den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" beschlossen.

Ziel des Entwurfes ist, den persönlichen Kontakt des Vormundes zu dem Mündel in der Vormundschaft zu stärken, um zukünftigen Fällen von Missbrauch und Verwahrlosung besser begegnen zu können.

Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin sieht im Wesentlichen vor:

  • der Vormund soll in der Regel einmal im Monat persönlichen Kontakt mit dem Mündel aufnehmen

  • der Vormund hat die Pflicht, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten

  • die Aufsichtspflichten des Gerichtes werden ausgeweitet

  • die Berichtspflichten gegenüber dem Gericht werden ausgeweitet

  • das Jugendamt soll den Mündel vor Übertragung der Aufgaben des Vormundes auf einen Mitarbeiter bei der Amtsvormundschaft anhören

  • ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen - und nicht mehr wie bislang bis zu 120 Kinder

  • unzureichende persönliche Kontakte werden als Grund für die Entlassung des Betreuers im Betreuungsrecht ausdrücklich genannt

    Regierungsentwurf als PDF-Datei

Synobse (Gegenüberstellung der Neuerungen) DIJuF