Pflegevater hat keinen Anspruch auf Elterngeld

Ungleichbehandlung von Dauerpflegekindern gegenüber leiblichen Kindern oder Adoptivkindern gerechtfertigt

Nimmt eine Familie ein Pflegekind bei sich auf, steht den Pflegeeltern kein Elterngeld nach dem Bundeselterngesetz zu. Dies entschied das Sozialgericht Detmold. Urteil vom 28.03.2011
- S 15 EG 29/10 -