Ungleichbehandlung von Dauerpflegekindern gegenüber leiblichen Kindern oder Adoptivkindern gerechtfertigt
Nimmt eine Familie ein Pflegekind bei sich auf, steht den Pflegeeltern kein Elterngeld nach dem Bundeselterngesetz zu. Dies entschied das Sozialgericht
Detmold. Urteil vom 28.03.2011
- S 15 EG 29/10 -