Ungleichbehandlung von Pflegeeltern hat nun ein Ende!

Ab sofort kann die Binnenhaftpflichtversicherung der Allianz-Versicherung ohne Verbands- oder Vereinszugehörigkeit von allen Pflegeeltern abgeschlossen werden. Voraussetzung ist dafür, Anerkennung als Pflegeeltern mit Dauerpflegekinder nach §33 KJHG oder Bereitschaftspflege.