Opferentschädigungsgesetz

Wann liegt eine Gewalttat im Sinne des OEG vor?

 

Wenn die gesundheitliche Schädigung auf

  • einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff (z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch)gegen die eigene oder eine andere Person oder desssen rechtmäßige Abwehr oder
  • die vorsätzliche Beibringung von Gift oder
  • die wenigstens fahrläßige Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben eines anderen durch ein mit gemeingefährlichen Mitteln begangenes Verbrechen (z.B. Brandstiftung, Sprengstoffanschlag) zurückzuführen ist.

 

 

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